Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

A. Geltung / Gegenstand / Wichtige Hinweise
1. Alle meine Lieferungen und Leistungen betreffend den BIO ENERGETIC Saver (nachfolgend genannt: BES) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch meine schriftliche Bestätigung wirksam.

2. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; das heißt, sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders und seine Telefonnummer als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

3. Liefergegenstand sind BIO ENERGETIC Saver (BES), in Form eines Edelstahlstiftes. Der BES wird unter Verwendung der beigelegten Kabelbinder gemäß den Vorgaben in den Produktinformationen und gem. Ziffer 4. angebracht bzw. dort fixiert. Der BES ermöglicht, eine sachgerechte An- und Verwendung vorausgesetzt (s. a. Ziffern 4. bis 7.), eine Verringerung der Kraftfahrzeugabgase sowie eine Minderung des Kraftstoffverbrauchs. Der Effekt des BES beruht ausschließlich auf einer rein bio-energetischen Informationsbasis, die eine Veränderung der molekularen Struktur des Brenn/Treibstoffes herbeiführt, was zu einer besseren und saubereren Verbrennung führt. Auf Ziffern 4. bis 7. wird verwiesen.

4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bio-energetische Wirkung des BIO ENERGETIC Saver (BES) und somit die Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch gemindert oder ganz aufgehoben wird, wenn er nachträglich entfernt, oder vor, während oder nach der Anbringung beschädigt, zerstört oder wenn an ihm auf andere Weise manipuliert wird. Das gleiche gilt, wenn der BIO ENERGETIC Saver (BES) unsachgemäß angebracht (siehe Beilage)

5. Schwankungen hinsichtlich einer Verringerung der Anlagen/Kraftfahrzeugabgase und / oder einer Minderung des Brennstoff/Kraftstoffverbrauchs sind nicht ausgeschlossen und hängen insbesondere auch vom individuellen Bedingungen bzw. Fahrverhalten des Kraftfahrzeugführers ab.

6. Der BIO ENERGETIC Saver (BES) ist für jeden Verbrennungsmotor / Anlage, der mit fossilen Treibstoffen betrieben wird, geeignet.

7. Bei allen Fahrzeugen bzw. Anlagen mit noch laufender Fahrzeughersteller/Anlagen-Garantie wird empfohlen, sich vor Anbringung des BIO ENERGETIC Saver (BES) vom Fahrzeug/Anlagenhersteller die Unschädlichkeit der Verwendung des BES auf die Garantieleistung des Fahrzeug/Anlagenherstellers schriftlich bestätigen zu lassen.

8. Weiters gelten die entsprechenden Produktinformationen zum BIO ENERGETIC Saver (BES), die einem jeden Liefergegenstand in entsprechender Anzahl beigefügt sind und auch im Falle des Weiterverkaufs an Dritte vom Käufer an die betreffenden Warenempfänger gemeinsam mit dem Produkt (BES) zu übergeben sind.

B. Angebote, Vertragsabschluss, Lieferung

1. Unsere Vertragsangebote sind freibleibend.

2. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von mir schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Mit widerspruchsloser Entgegennahme der Auftragsbestätigung anerkennt der Käufer diese Bedingungen.

3. Der Vertrag wird mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Käufer seine Rechte aus dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt.

4. Einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung zu Grunde liegende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

5. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb meines Willens liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

6. Mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer oder einen berechtigten Dritten geht die Gefahr für die Kaufsache auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines Unterganges und / oder einer Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

7. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Ziffer 6. gilt in diesen Fällen entsprechend.


C. Preise

1. Es gelten die Preise, wie sie im Zeitpunkt der Bestellung in unseren jeweils gültigen Prospekten, Katalogen bzw. auf unserer Internetseite dargestellt sind.
1.1. Die Preise verstehen sich ab Ort unserer Niederlassung, ohne Kosten für Verpackung und Versand und ohne sonstige Nebenleistungen. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Grunddaten des Abnehmers im qualifizierten Bestätigungsverfahren nach dem UStG. Im Falle von Abweichungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer im Wege der Rechnungsberichtigung ein- bzw. nachgefordert.

2. Die Auslieferung erfolgt in der Regel und soweit nicht anders vereinbart gegen Vorkasse.

3. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Verpackung, Fracht, Porto, Gebühren und Zoll gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung unsererseits zu vertreten ist, können wir den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Werden Änderungswünsche des Käufers berücksichtigt, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

6. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche eine Bearbeitungsgebühr pro Mahnung in Höhe von CHF 20/EUR 15 sowie Zinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe verlangt.

7. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

D. Eigentumsvorbehalt

1. Alle meine Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns (NobleTec GmbH, Gerd Neumann) ab, wobei NobleTec GmbH, Gerd Neumann diese Abtretung annimmt.

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und / oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger zu widerrufen. Weiterhin sind wir in diesem Fall berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

4. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in meinem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung wird an uns (NobleTec GmbH, Gerd Neumann) abgetreten, wobei NobleTec GmbH, Gerd Neumann, diese Abtretung annimmt.

E. Gewährleistung / Haftung / Schadensersatz

1. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware unter genauer Beschreibung und Beifügung der Rechnungskopie schriftlich angezeigt werden. Bei Versäumnis dieser Frist sind Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

2. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt Entsprechendes wie folgt: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen über neue Sachen 2 Jahre ab Lieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbraucherverträgen über gebrauchte Sachen 1 Jahr ab Lieferung. Bei Verträgen über gebrauchte Sachen, die keine Verbraucherverträge sind, sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.

3. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Anzeigepflicht bleibt hiervon unberührt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch mich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

4. Bei der Rüge von Mängeln, die innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe auftreten, gilt bei zweiseitigen Handelsgeschäften, dass der Käufer für die Vermutung beweispflichtig ist, dass die Mängel schon im Übergabezeitpunkt vorhanden waren.

5. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl bei ihm oder bei uns gestattet. Sofern der Käufer die Überprüfung verweigert, sind wir von der Gewährleistung befreit.

6. Eine Befreiung von der Gewährleistung besteht ebenso bei einem unsachgemäßen Umgang und / oder bei einer unsachgemäßen Verwendung des Liefergegenstandes. Auf Buchstabe A. wird Bezug genommen.

7. Verlangt der Käufer fristgerecht und berechtigterweise Nacherfüllung, kann er nach seiner Wahl kostenlos die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Wird zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, so ist der Käufer zur Rückgewähr der mangelhaften Sache verpflichtet.

8. Erst im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

10. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Liefergegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und  oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen.

11. Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits beruhen und nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Beweispflichtig für das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit oder von Vorsatz ist der Geschädigte.

F. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl

1. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unsere Niederlassung.

2. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand das für unsere Niederlassung zuständige Gericht vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

3. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Schweiz, ist unsere Niederlassung Gerichtsstand. Das gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

4. Es gilt das Schweizer Recht.

5. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

G. Datenspeicherung / Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet werden.

H. Sonstige Vereinbarungen

Sollte eine der in diesen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Belehrung über das Widerrufsrecht, getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen.

I. Belehrung über das Widerrufsrecht

1. Sofern der Käufer eine natürliche Person ist, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist er berechtigt, innerhalb von zwei Wochen seine auf den Abschluß des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Auf Nr. 3 wird Bezug genommen.

2. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten bzw. die Ware ist zu senden an: NobleTec GmbH Dormannweg 48, 34123 Kassel.

3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

4. Im Falle der Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, die bio-energetische Produkte zum Gegenstand haben, welche angeklebt, aufgeklebt oder auf andere Weise mit Materialien oder mit, über oder unter der Erd- oder Wasseroberfläche verbunden oder eingebracht werden, erlischt das Widerrufsrecht mit Verwendung dieser Produkte.

5. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung einer Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Käufers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde.

6. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss ggf. Wertersatz durch den Käufer geleistet werden. Die Wertersatzpflicht kann vermieden werden, die Sache durch den Käufer nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Die Kosten für die Rücksendung von Waren sind unabhängig vom Bestellwert in vollem Umfang vom Käufer zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Kaufpreis bereits bezahlt oder eine Anzahlung geleistet wurde.

 

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